Wir sind ein Fachbetrieb nach
Wasserhaushaltsgesetzt (WHG)
§19 L
Der Paragraph 19i des WHG legt fest, das Arbeiten betreffend an Anlagen die den Schutz der Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öl) sicherstellen, nur von Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.
Ein Fachbetrieb nach §19 L WHG Abs.2 ist ein vom TÜV (oder einer anderen baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft) geprüftes und zertifiziertes Unternehmen mit der nachgewiesenen Ausrüstung und Qualifikation. Im Überwachungsvertrag werden die Tätigkeiten festgelegt, für die das Unternehmen die Fachbetriebszulassung bekommt.
Ein Unternehmen gilt nur dann als Fachbetrieb, wenn
1. es über entsprechende Ausrüstung und Geräte sowie sachkundiges Personal verfügt, um Arbeiten an Anlagen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen zu können und
2. es nachweisen kann, dass es Mitglied in einer baurechtlich anerkannten Güte- oder Überwachungsgemeinschaft ist oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat.